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Foto: © 2013, Gamma Nine Photography
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Niederlage für Taxivereinigung

Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben

Uber darf wieder in Deutschland fahren. Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen den US-Fahrdienst aufgehoben. Erst Anfang September hatte Taxi Deutschland das Verbot mit einem Eilantrag durchgebracht.
„Vorläufig neigen wir dazu, zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben“, hatte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth am Dienstagmorgen noch bei der Verhandlung Taxi Deutschland gegen den Fahrdienst Uber gesagt. Einige Stunden später aber hob er die Verfügung gegen das US-Unternehmen auf. Begründung: Der Verfügungsgrund für den Eilantrag fehle. Der ist nur gegeben, wenn Dringlichkeit vorliegt.

Wir erinnern uns – Anfang September hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland einen Eilantrag gestellt. Daraufhin stoppte das Landgericht Frankfurt Uber in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung. Der Fahrdienst aber fuhr fröhlich weiter und legte Widerspruch ein. Nun triumphierte der Taxi-Konkurrent. Das heißt jedoch nicht, dass Uber für alle Zeiten legal in Deutschland Fahrten anbieten darf. Das Unternehmen kann lediglich so lange ohne Konsequenzen weiterarbeiten, bis das nächste Mal vor Gericht verhandelt wird. Das wird vermutlich beim Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht der Fall sein. Denn Berufung hat Taxi Deutschland bereits angekündigt. Und früher oder später wird es wohl auch ein Hauptverfahren geben. Dann wird endgültig geklärt, ob Uber in Deutschland zulässig ist oder nicht. „Es liegt aber noch keine Klage gegen Uber vor“, so ein Sprecher des Landgerichts. Bisher stritten die Parteien ausschließlich über die einstweilige Verfügung.

„Das Gericht war der Auffassung, dass keine Eilbedürftigkeit gegeben sei. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
 Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für Eilverfahren ab“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. Seiner Aussage nach waren Fahrten mit Uber erst Ende Juli 2014 möglich. Davor seien grundsätzlich keine Fahrzeuge verfügbar gewesen. Bis Testfahrten durchgeführt und der Antrag für die einstweilige Verfügung eingereicht werden konnte, sei eben etwas Zeit verstrichen. Jedoch gibt es die Uber-App für Frankfurt seit Mitte Mai. Auch wurde ab diesem Zeitpunkt in der Presse ausführlich über den Fahrdienst berichtet. Schlenker gab dazu an, er lese nicht regelmäßig Tageszeitung. Daher sei er nicht informiert gewesen. Für die Anwälte von Uber eine „grob fahrlässige Unkenntnis“.

Der Richter teilte diese Einschätzung und stärkte den Taxi-Konkurrenten. „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland“, sagt Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland. „Klar ist: Wir haben nicht die Absicht, traditionelle Taxidienstleistungen zu verdrängen. Wir glauben an die Wahlfreiheit und wir vertrauen auf die deutschen Verbraucher“, ergänzte er noch.

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16. September 2014, 17.00 Uhr
Christina Weber
 
 
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