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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Einschränkung von Wohnungsprostitution

Keine Privatbordelle in Wohngebieten

Wohnungsprostitution kann in der Nähe von Wohngebieten verboten werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Elvira Niesner, Geschäftsführerin der Beratungsstelle „Frauenrecht ist Menschenrecht“ fordert weitere Schritte.
Anfang 2013 konnten sich die Betreiber des „Chantal-Massagestudios“ noch über einen Sieg gegenüber der Stadt Frankfurt freuen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass sie ihr Business weiter betreiben dürfen. Konkret geht es hier um Wohnungsprostitution. Das Schwierige an dem Fall ist, dass die Lokalität in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets sowie einiger Schulen liegt. Nun ließ die Stadt dieses Urteil aber nicht auf sich beruhen, zog vors Bundesverfassungsgericht und bekam Recht. Das heißt, sie kann jetzt auf Grundlage der geltenden Sperrgebietsverordnung, Wohnungsprostitution verbieten. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn der Jugendschutz oder die Wahrnehmung des öffentlichen Anstands in Gefahr sind, sprich wenn es sich um Wohngebiete handelt.

Stadtrat Markus Frank (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Der Jugendschutz genießt Verfassungsrang. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Sie bedürfen des besonderen Schutzes. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, sie von Einflüsse fernzuhalten, die sich zum Beispiel wegen der Kommerzialisierung sexueller Handlungen, auf ihre Einstellung zur Sexualität und damit auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit nachteilig auswirken können.“ Auch wolle man Belästigungen der Anwohner, milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter sowie das Anfahren und Abfahren der Freier als sichtbare Begleiterscheinungen der Prostitution in Wohngebieten ausschließen.

Elvira Niesner, Geschäftsführerin der Beratungsstelle „Frauenrecht ist Menschenrecht“ (FIM) sieht in der Entscheidung eine Möglichkeit für die Kommunen, Prostitution weiterhin räumlich zu ordnen. FIM kämpft gegen Armutsprostitution, hier stehen die Belange der Frauen im Vordergrund. Inwieweit sich das Urteil nun auf die Arbeitsbedingungen der Prostituierten auswirken wird, müsse man abwarten. „Der Richterspruch ist insofern interessant, dass er die räumliche Verordnung und Strukturierung von Prostitution so ermöglicht, dass sie sozial verträglich gestaltet werden kann, für die Menschen in der Nachbarschaft, aber auch für die Frauen in der Prostitution selbst. Das alleine reicht aber nicht.“ Niesner setzt größere Hoffnung in ein Gesetz, das voraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet wird – das geplante Prostituiertenschutzgesetz. Es soll Betreiber von Prostitutionsstätten in die Verantwortung nehmen und betroffene Frauen vor Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel schützen. Auch soll das Gesetz einen Zugang zur Gesundheitsversorgung garantieren. „Regulierungen sind dringend erforderlich. Heutzutage ist es einfacher ein Kiosk aufzumachen als ein Bordell.“

Wie viele private Etablissements nun von der neuen Regelung betroffen sind, sei schwer zu belegen. „Sie stehen alle unter verschiedenen Bezeichnungen im Handelsregister – Eskort, Massage-Studio. Thai-Massage – daher ist es nicht möglich, genaue Zahlen zu nennen“, so ein Sprecher des Ordnungsamts. Man gehe von 100 bis 200 angemeldeten Wohnungsbordellen aus. „Die Dunkelziffer ist aber weitaus höher.“ Und die Schätzungen der Polizei lägen auch noch einmal über den Zahlen, die das Ordnungsamt nennt.
 
19. Dezember 2014, 10.09 Uhr
Christina Weber
 
 
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